Gesetzliche Grundlage |
Unsere Leistungen |
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Das Bundesdatenschutzgesetz in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 soll dazu beitragen, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu verwirklichen. mehr... Betrieblicher DatenschutzbeauftragterGemäß § 4 f BDSG haben Unternehmen, die Personen bezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten und nutzen, einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen, wenn mehr als vier bzw. neun Beschäftigte mit dieser Aufgabe betraut sind. Personen bezogene Daten sind mehr... DatengeheimnisNach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes haben alle Unternehmen und Behörden die Pflicht, ihre Mitarbeiter - soweit diese bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind - bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. mehr... Datenschutz - deshalbGesetzliche Pflicht für Geschäftsführer und Vorstände |
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