ARIVATO GmbH

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern

Datenschutz

E-Mail Drucken PDF

Gesetzliche Grundlage

Unsere Leistungen

Das Bundesdatenschutzgesetz in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 soll dazu beitragen, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu verwirklichen. mehr...

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Gemäß § 4 f BDSG haben Unternehmen, die Personen bezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten und nutzen, einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen, wenn mehr als vier bzw. neun Beschäftigte mit dieser Aufgabe betraut sind. Personen bezogene Daten sind  mehr...

Datengeheimnis

Nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes haben alle Unternehmen und Behörden die Pflicht, ihre Mitarbeiter - soweit diese bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind - bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. mehr...

Datenschutz - deshalb

Gesetzliche Pflicht für Geschäftsführer und Vorstände
Während der vergangenen Jahre wurden mehrere Rechtsvorschriften erlassen, aus denen sich zu Fragen der lT-Sicherheit unmittelbare Handlungs- und Haftungs-verpflichtungen der Geschäftsführung bzw. des Vorstands eines Unternehmens ableiten lassen. Diese Regelungen gelten sowohl für Aktiengesellschaften als auch für GmbHs. Dies ist in der Öffentlichkeit noch nicht hinreichend bekannt.
In diesem Zusammenhang wird immer wieder auf das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) hingewiesen. Das KonTraG ist ein sog. Artikelgesetz und ergänzt bzw. ändert verschiedene Gesetze wie das Handelsgesetzbuch und das Aktiengesetz. Insbesondere die Forderung nach einem Risikomanagement für Kapitalgesellschaften - d. h. für Aktiengesellschaften und GmbHs - waren in den bisherigen Vorschriften nicht enthalten. Im Einzelnen könnten Sie z. B. von folgenden Regelungen betroffen sein:  mehr...

BDSG-Selbsttest

Ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen oder nicht, können Sie hier mit unserem kostenlosen Selbsttest in maximal sieben Schritten feststellen.
Kostenlosen Test starten

Ist-Analyse

In einem kleinen Sicherheits-Audit werden Fragen zu IT-Sicherheitsmanagement, Datenschutzmanagement und Gebäudesicherheit abgeklärt um den
aktuellen Status im Bereich  Datenschutz
zu bestimmen.

Externer Datenschutzbeauftragter

Wir übernehmen für Sie die Aufgaben
eines Datenschutzbeauftragten.
Wir kümmern uns um alles –
Sie behalten den Kopf frei für Ihre Kernaufgaben.

Datenschutz-Beratung

Sie stellen Ihren eigenen betrieblichen Datenschutzbeauftragten?

Wir unterstützen Sie dabei bis ins Detail –
egal ob Sie eine Einführungin den Daten-
schutz, Beratung in Einzelfragen, Schulung
oder praktische Hilfestellungen wünschen.

 

 


ARIVATO ist Ihr spezialisierter IT-Berater mit Fokus auf ECM (Enterprise Content Management),
DMS (Dokumenten Management Systeme) und Datenschutz gemäß BDSG.

Unsere Kunden stammen aus verschiedenen Branchen aus dem Mittelstand.

ARIVATO ist bundesweit und nach Absprache im Rahmen von Projekten auch international tätig.

Auf unseren Seiten finden Sie Hintergrundinformationen, Leistungsbeschreibungen und Produktempfehlungen.





Beratung

 

 




Selbsttest

Ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen oder nicht, können Sie hier mit unserem kostenlosen Selbsttest in maximal sieben Fragen feststellen.


Kostenloser Selbsttest